Startseite I Service I Über mich I Kontakt
DAVID NEUKIRCHNER
ATTORNEY AT LAW, RECHTSANWALT
Meine Anwaltspraxis berät kleine bis mittelgroße Unternehmen und auch Privatpersonen. Der Schwerpunkt liegt auf der grenzüberschreitenden Vertretung, insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten und bei handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
Meine Dienstleistungen basieren auf Fachkenntnissen und Erfahrungen im deutschen, amerikanischem und internationalen Recht. Ich bin ausgebildeter und zugelassener Rechtsanwalt sowohl in Deutschland als auch im amerikanischen Bundesstaat New York. Bevor ich meine eigene Praxis etablierte, habe ich mehrere Jahre in führenden internationalen Anwaltskanzleien in den USA und in Deutschland gearbeitet und dabei Mandanten auf beiden Seiten des Atlantiks beraten. Im Interessen meiner Mandanten arbeite ich bei Bedarf mit hochspezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und den USA zusammen.
Ich bin aktives Mitglied in Berufsverbänden wie der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) und der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung (DAJV).
Erfahrung
-
Beratung eines deutsch-französischen Konsortium in einem hochkomplexen ICC-Schiedsverfahren über den Bau eines Kernkraftwerks
-
Beratung eines deutschen Mandanten in einem DIS-Schiedsverfahren über Entschädigungsansprüche aus einem Aktienkaufvertrag
-
Beratung einer deutschen Partei in einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt über den Bau eines elektrischen Stromnetzes in der Nordsee
-
Beratung einer brasilianischen Partei vor dem US District Court for the Southern District of New York (US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York)
-
Beratung einer deutschen Partei hinsichtlich der Berücksichtigung zwingenden deutschen Rechts auf einer Schiedsvereinbarung, die dem amerikanischem Recht unterlag
-
Beratung beim Export von Waren aus den USA nach Europa
-
Entwerfen von Unternehmensdokumenten (z. B. Satzungen, Joint-Venture-Vereinbarungen) und Handelsverträgen (z. B. Kaufverträge und allgemeine Geschäftsbedingungen) für deutsche Mandanten
Ausbildung
-
LL.M. - American University, Washington College of Law (summa cum laude), Washington, DC, USA
-
Zweites juristisches Staatsexamen, OLG Frankfurt, Deutschland
-
Erstes juristisches Staatsexamen, Universität zu Köln, Deutschland
-
Maîtrise en Droit International - Master in internationalem Recht, Universität Sorbonne-Panthéon Paris, Frankreich
Zulassungen
-
Rechtsanwalt in Deutschland bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen
-
Attorney (Rechtsanwalt) in New York, USA
Sprachen
-
Deutsch
-
Englisch
-
Französisch